Masern

Masern ist eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten.

Früher waren besonders Kinder betroffen. Heute erkranken zunehmend Erwachsene, bei denen häufig schwere Verläufe auftreten. Es kann zu Komplikationen und Folgeerkrankungen kommen, etwa zu Schädigungen des Zentralnervensystems.

Illustration Masern
  • Inkubationszeit: In der Regel zwischen 8 und 10 Tagen
  • Symptome: Fast immer treten zuerst Fieber, Schnupfen und Husten auf. Danach charakteristische rote Hautflecke, die sich vom Kopf beginnend über den ganzen Körper ausbreiten.
  • Behandlung: Es gibt keine spezifische Behandlung. Zur Linderung der Symptome wird dazu geraten, im Bett zu bleiben, Hustensaft zu sich zu nehmen und fiebersenkende Mittel zu verwenden.
  • Erreger: Virus (gehört zu den Paramyxoviren)
  • Infektionsweg: Tröpfcheninfektion (z. B. Husten, Niesen oder Sprechen)

Impfung: Die Eliminierung von Masern und Röteln in den Mitgliedsstaaten der europäischen Region ist ein erklärtes Ziel des WHO-Regionalkomitees für Europa. Diese ist möglich, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung vor einer Infektion geschützt sind. Die Häufigkeit der Masernerkrankungen in den alten Bundesländern ist teilweise um das 10-fache höher als in den neuen Bundesländern. Das lässt sich durch die besseren Masern-Impfquoten in den neuen Bundesländern erklären. In Baden-Württemberg beträgt derzeit die Quote für die zweimalige Impfung gegen Masern 89,9 %. Damit liegt das Land im Vergleich mit anderen Bundesländern an der drittletzten Stelle. Impflücken bestehen insbesondere bezüglich der zweiten Impfung. Diese wird seit 1991 von der STIKO empfohlen.

Seit dem 1. März 2020 gilt in das Deutschland das sogenannte Masernschutzgesetz. Dieses gilt für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule und Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen sowie für Asylbewerber- und Geflüchteten-Unterkünfte. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in solche einer Einrichtung betreut werden oder beruflich tätig sind, müssen zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sein.

Generell empfiehlt die STIKO zusätzlich zur zweimaligen Impfung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, allen nach 1970 geborenen Personen über 18 Jahre eine einmalige Impfung, wenn sie bislang nicht oder in ihrer Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden. Die Impfung erfolgt mit einem Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR).

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